Stellungnahmen zur Konsultation können bis zum 30.04.2024 abgegeben werden. Die Festlegung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten.

Deutschland: Bundesnetzagentur startet Konsultation zu Entgelten für das Wasserstoff-Kernnetz

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat eine Konsultation zur Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes gestartet (Festlegung ‚Wanda‘). Dadurch soll laut Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur die Voraussetzung für die Bildung von verlässlichen Netzentgelten für das Wasserstoff-Kernnetz geschaffen werden.


Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die Festlegung Wanda schafft hierfür den regulatorischen Rahmen und gibt Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf. Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Die deutsche Bundesnetzagentur überprüft seine Höhe alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.

Ausgleich des Kontos bis 2055
In der ersten Phase des Hochlaufs werden die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse übersteigen, während in der zweiten Phase die Erlöse über den Kosten liegen werden. Diese Minder- und Mehrerlöse werden auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht. Dieses soll bis zum Jahr 2055 wieder ausgeglichen sein. Damit wird der Aufbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur finanziell vollständig von den Netzkunden getragen.

Die Finanzierungslücken, die den Netzbetreibern durch die zeitliche Verschiebung ihrer Erlöse entstehen, sollen durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zeitweilig zwischenfinanziert werden. Dieser Mechanismus ist nicht Teil der Wanda-Festlegung und wird vom Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz geregelt.

Hintergrund
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz wird in Deutschland eine neue Energieinfrastruktur geschaffen, deren Aufbau mit hohen Kosten verbunden ist. Die deutsche Bundesregierung hat hierzu ein langfristiges Amortisationssystem vorgeschlagen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll dabei grundsätzlich privatwirtschaftlich aufgebaut und vollständig über Netzentgelte finanziert werden. In den ersten Jahren wird allerdings nur eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet. Langfristig geht die Bundesnetzagentur jedoch von einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer grösseren Anzahl an Netzkunden aus. Die Netzentgelte werden deshalb gedeckelt, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern. Durch die zeitliche Verschiebung tragen spätere Netzkunden die Aufbaukosten des Netzes mit.

Ein staatlicher Fördermechanismus zur Zwischenfinanzierung sichert das Projekt ab. Eine entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren.

Weiteres Verfahren
Stellungnahmen zur Konsultation können bis zum 30.04.2024 abgegeben werden. Die Festlegung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Der Festlegungsentwurf und ergänzende Erläuterungen sind unter www.bundesnetzagentur.de/wanda veröffentlicht.

Im Rahmen dieser Festlegung wird das Hochlaufentgelt noch nicht in seiner Höhe bestimmt. Dies sowie Ergänzungen zu Wanda erfolgen in separaten Festlegungen noch in diesem Jahr.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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