Der Rechtsanspruch auf Installation einer Steckersolaranlage ist eine relevante Verbesserung für dieses Marktsegment. ©Bild: Bsw Solar

Bsw-Solar: Mieter erhalten Recht auf Solarstrom – Booster für die Solarisierung von Balkonen

(PM) Der Deutsche Bundestag wird am 4. Juli voraussichtlich eine deutliche Verbesserung für Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) verabschieden. Mieterinnen und Mieter haben in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch, Steckersolargeräte auf ihrem Balkon installieren zu dürfen. Durch die Änderungen des Mietrechts im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (Bgb) und im Wohnungseigentumsgesetz (Weg) werden Vermieter und Eigentümergemeinschaften künftig dazu verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann dies verweigert werden, beispielsweise aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes.


Der deutsche Bundesverband Solarwirtschaft (Bsw-Solar) begrüsst die Gesetzesänderungen als einen erfreulichen Booster für die Solarisierung von Balkonen. Der Deutsche Bundestag beseitigt damit eine häufige Hürde für die Errichtung von Solar-Balkonkraftwerken. In der Folge rechnet der Bsw-Solar mit einem weiteren Nachfrageschub bei Steckersolargeräten.

Millionen Bürgerinnen und Bürger erhalten Zugang zu Solarstrom
„Die kleine Energierevolution auf heimischen Balkonen, die derzeit bereits in vollem Gange ist, dürfte sich in den kommenden Jahren weiter beschleunigen. Das Recht zur Ernte von Sonnenstrom wird damit gesetzlich verankert. Das ist Klimaschutz konkret und zum Anfassen und dürfte nicht zuletzt die Akzeptanz der Energiewende weiter steigern“, kommentiert Bsw-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die Gesetzänderungen: „Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger in Miethaushalten und Wohneigentümergemeinschaften erhalten nun erstmals unmittelbaren Zugang zu preiswertem Solarstrom.“

Mittlerweile wurden mehr als 550‘000 Steckersolargeräte bei der deutschen Bundesnetzagentur registriert, davon 273‘000 im Jahr 2023. Und die Nachfrage ist weiterhin gross: Von Januar bis Mai 2024 wurden Steckersolaranlagen mit einer Leistung von rund 150 MW neu installiert. Das entspricht einer Steigerung von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Keine Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich
Der Rechtsanspruch auf Installation einer Steckersolaranlagen ist die nächste relevante Verbesserung für dieses Marktsegment. Bereits mit dem im April verabschiedeten Solarpaket hatte der Deutsche Bundestag die Nutzung und Anmeldung von Steckersolaranlagen deutlich vereinfacht. Diese müssen seitdem nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eintragen werden, die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen.

Die Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2000 Watt und einer Wechselstrom-Anschlussleistung von maximal 0.8 kVA (dies wird oft mit 800 Watt interpretiert). Zudem dürfen Steckersolargeräte bereits genutzt werden, bevor alte Stromzähler gegen neue elektronische ausgetauscht wurden. Übergangsweise darf sich der Zähler also rückwärts drehen, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist wird.

Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft (Bsw)

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