Die Schwelle für die Windenergie zur Erreichung des nationalen Interesses soll, analog zur Solarenergie, auf 5 GWh im Winterhalbjahr gesetzt werden. Bild: S. Baumberger/Suisse Eole

Vernehmlassung zum Stromgesetz: Eine Zusammenfassung der Stellungnahme von Suisse Eole

Suisse Eole hat die Verordnungen und insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vorschläge über die verschiedenen Fördermodelle eingehend analysiert. Insgesamt begrüssen wir die Vorlagen ausdrücklich. (Texte en français >>)

  • Die Verordnungen unterstreichen klar, dass die Interessen der Natur und der Biodiversität weiterhin stets umfassend berücksichtigt werden, was wir begrüssen. Diese Ausführungen erlauben es, die Argumente der Initianten des Referendums zu entkräften.

 

  • Wir begrüssen die Wahl zwischen einer gleitenden Marktprämie und dem Investitionsbeitrag. Das Instrument der Martkprämie gleicht für einen bestimmten Zeitraum die Differenz zwischen einem festgelegten Vergütungssatz und den Einnahmen aus der Direktvermarktung aus. Im Gegensatz zum Investitionsbeitrag sind damit die jährlichen Einnahmen für den in das Stromnetz eingespeisten Strom gesichert, was das Risiko bei Investitionen in Grossanlagen reduziert.

    Suisse Eole nimmt zur Kenntnis, dass die Verordnungen eine starke Reduktion der Einspeisetarife und gleichzeitig eine relative Stabilisierung der Tarife für den einmaligen Investitionsbeitrag im Vergleich zur vorherigen Situation vorschlagen. Das Modell des Investitionsbeitrags, insbesondere in Kombination mit Eigenverbrauch oder lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (Reduktion des Netzentgelts um 30%), scheint daher gegenüber dem Modell der gleitenden Marktprämie bevorzugt zu werden. Die Marktprämie verfehlt dann ihr Ziel, da sie aufgrund der verbleibenden Marktrisiken nicht in der Lage ist, grössere Projekte ausreichend zu fördern.

  • Suisse Eole stellt fest, dass das Gesetz nicht auf verfahrensrechtliche Aspekte der Planungs- und Genehmigungsverfahren eingeht, die heute ein grosses Hindernis für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie darstellen. Wir bestehen daher darauf, dass jede signifikante Reduktion der finanziellen Unterstützung mit einer drastischen Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren einhergehen muss.

  • Weiter begrüssen wir die Einführung eines Projektierungsbeitrags. Er reduziert das Entwicklungsrisiko und ist an Qualitätsanforderungen für Windmessungen geknüpft. Um die Qualität der Windmessungen zu gewährleisten, sollen aber in erster Linie die Beurteilungen der Windenergieanlagenhersteller eingeholt und deren Mindestanforderungen herangezogen werden. Diese Anforderungen orientieren sich stets an den aktuellen Mess- und Anlagentechnologien sowie den allgemeinen Gegebenheiten in der Praxis.

  • In den Verordnungen wurde das nationale Interesse für grosse Solaranlagen über ihre Winterstromproduktion definiert. Wir begrüssen diese Herangehensweise, erachten es allerdings ergänzend als sinnvoll, dass sie auch für andere Technologien gilt. Schliesslich zielt das Stromgesetz nicht zuletzt auf die Versorgungssicherheit im Winter ab. Die Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie 2/3 ihres Stroms im Winter produziert. Die Schwelle für die Windenergie zur Erreichung des nationalen Interesses soll, analog zur Solarenergie, auf 5 GWh im Winterhalbjahr gesetzt werden.

Text: Suisse Eole

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