Der Flächenentwicklungsplan regelt unter anderem, wo neue Windparks entstehen können. ©Bild: Bsh

60 GW Offshore-Windenergie bis 2037: Bundesschifffahrtsamt legt Entwurf für die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans vor

(PM) Das deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Bsh) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (Fep) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Im laufenden Verfahren sollen erstmals Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden.


Zusätzlich sollen bereits mit der laufenden Fortschreibung des Fep Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren. Bis zum 8. Juli 2024 können Behörden und bis zum 8. August 2024 kann die Öffentlichkeit zu den Entwurfsdokumenten Stellung nehmen.

Beschleunigter Ausbaupfad bis 2035
„Mit dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans setzen wir auf einen beschleunigten Ausbaupfad bis zum Jahr 2035; das gesetzliche Ziel übertreffen wir um 10 GW. Bis zum Jahr 2037 sind es bereits 60 GW“, so Bsh-Präsident Helge Heegewaldt. Gleichzeitig zeichnet der Entwurf erstmals die Gebietskulisse vor, mit der das Ziel von mindestens 70 GW Offshore-Windenergie erreicht werden kann. Wesentlich hierfür ist die Nutzung von Räumen im Bereich der Schifffahrtroute SN10, die die deutsche ausschliessliche Wirtschaftszone (Awz) zentral quert, für die Windenergie auf See.

„Wir haben uns in den vergangenen Jahren zusammen mit den weiteren zuständigen Stellen der Bundesverwaltung intensiv mit unseren dänischen und niederländischen Nachbarn ausgetauscht: Unser gemeinsames Ziel war es, zusätzliche Flächen für die nationalen Offshore-Ausbauziele zu gewinnen und gleichzeitig die Sicherheit und Leichtigkeit der internationalen Schifffahrt zu gewährleisten. Mit dem vorgelegten Plan gelingt es uns, durch die neue Strukturierung der Schifffahrtsrouten zusätzliche Flächen für die Windenergie in einem Umfang von deutlich über 10 GW festzulegen.“

Kontinuierliche Ausbauperspektive bis 2037
Analog zu den Planungen des Netzentwicklungsplans (Nep) 2037/2045 (2023) für den Netzausbau auf See und an Land legt die Fortschreibung des Fep die Ausschreibung und Inbetriebnahme von Flächen für die Windenergie auf See bis zum Inbetriebnahmejahr 2037 zeitlich fest. Der FEP schafft damit für die Offshore-Branche eine klare, kontinuierliche Ausbauperspektive bis weit in die 2030er Jahre hinein.

Vorbereitung der Ausweisung von Beschleunigungsflächen vor
Aufbauend auf dem von der deutschen Bundesregierung (Bundeskabinett) am 27. März 2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See leitet der Fep-Entwurf die erforderlichen Schritte zur Ausweisung von Beschleunigungsflächen ein. „Wir machen mit diesem Entwurf auch einen Aufschlag für die Ausweisung von Beschleunigungsflächen im Offshore-Bereich und einen Infrastrukturgebieteplan. Damit ist für das laufende Gesetzgebungsverfahren transparent, wie das Bsh plant, die vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungen umzusetzen“, erläutert Nico Nolte, Abteilungsleiter ‚Ordnung des Meeres‘ beim Bsh. Er stellt klar: „Mit der Integration der Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie bereits in der laufenden Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans hält das Bsh das Tempo der Umsetzung der Offshore-Ziele hoch. Gleichzeitig wollen wir Transparenz und Planungssicherheit für die Beteiligten schaffen.“ Die Ausweisung steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des laufenden parlamentarischen Verfahrens.

Stellungnahmen möglich – Erörterung am 04.09.2024
Bis zum 8. Juli 2024 können Behörden und bis zum 8. August 2024 kann die Öffentlichkeit schriftlich zum Entwurf des Fep sowie den Umweltberichten Stellung nehmen. Am 4. September 2024 bespricht das Bsh die Entwürfe sowie die eingegangenen Stellungnahmen in einem Erörterungstermin. Das Verfahren zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans soll bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden.

Zum Entwurf des Flächenentwicklungsplans (Fep) und den Berichten der Umweltprüfung >>

Text: Deutsches Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Bsh)

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