Die Einführung des § 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) schreibt eine sogenannten Kommunalabgabe in Höhe von 0.2 Cent pro Kilowattstunde. Bild: Juwi

Juwi: Alle Windenergieprojekte des Unternehmens gehen mit Kommunalabgabe (§6 EEG 2023) an den Start

(PM) JUWI GmbH aus Wörrstadt, stärkt mit dem Ausbau der Windenergie deutschlandweit die Haushaltskassen der Städte und Gemeinden. Allein durch die im Jahr 2023 von Juwi in Betrieb genommenen Anlagen fliessen in den nächsten 20 Jahren jährlich einstellige Millionen-Euro-Beträge in die kommunalen Kassen zwischen Ost- und Bodensee.


Die Gesamtsumme wird in den kommenden Jahren dank weiterer Neubau-Projekte kontinuierlich ansteigen. Bei gleichem Ausbautempo jedes Jahr um rund eine weitere Mio. Euro. Dieses Geld steht den Kommunen weitgehend ohne Einschränkungen zur Verfügung.

0.2 Cent pro Kilowattstunde
Seit Einführung des § 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) – der sogenannten Kommunalabgabe in Höhe von 0.2 Cent pro Kilowattstunde und Jahr – hat die Juwi-Gruppe in mittlerweile mehr als 20 Projekten die vertraglichen Rahmenbedingungen geschaffen, so dass aus den Betriebserträgen der Anlagen die Kommunalabgabe über die gesamte EEG-Vergütungszeit uneingeschränkt und sicher gezahlt wird. Für Juwi-Projekte gilt dabei der Grundsatz, dass die Kommunalabgabe für sämtliche Erträge aus der Windstromproduktion gezahlt wird.

Die Kommunalabgabe kann von den Gemeinden frei verwendet werden, zum Beispiel zum Ausbau der Infrastruktur oder für soziale und ökologische Projekte vor Ort.

25‘000 und 30‘000 Euro pro 6-MW-Windrad
Bei einem modernen Windrad der Sechs-Megawatt-Klasse beträgt die Kommunalabgabe an einem Standort mit mittleren Windverhältnissen jährlich etwa zwischen 25‘000 und 30‘000 Euro. Sie wird anteilig an alle Gemeinden gezahlt, die im Umkreis von 2,5 Kilometern rund um das Windrad liegen. „Wir machen das bei allen unseren Neubau-Projekten möglich; auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist, wann immer möglich, ein wichtiger Teil unseres Konzeptes“, betont Bovenschen.

Finanzielle Beteiligung
Zusätzlich zu der Kommunalabgabe bietet Juwi daher in vielen Projekten weitere Möglichkeiten an, damit die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort von den Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren können: von günstigen regionalen Stromtarifen über Wind-Sparbriefe in Zusammenarbeit mit regionalen Banken bis hin zur Möglichkeit der finanziellen Beteiligung am Projekt, z.B. für Energiegenossenschaften.

Text: Juwi-Gruppe

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