Beim dynamischen Gebotsverfahren erhält der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche jeweils den Zuschlag. ©Bild: Bwe / Christian Hinsch

Deutsche Bundesnetzagentur: Erneut dynamisches Gebotsverfahren bei Ausschreibung von Offshore-Windenergie wegen Null-Cent-Angeboten

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat Zwischenergebnisse für die laufenden Ausschreibungen von Offshore-Windenergie mitgeteilt. Für die zwei ausgeschriebenen Flächen sind jeweils mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, so dass zum zweiten Mal ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich wird. Null-Cent-Angebote bedeuten, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen.


Am 3. Juni 2024 endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen (siehe ee-news.ch vom 30.1.24>>). In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur insgesamt zwei Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2500 MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Für die Fläche N-11.2 mit 1500 MW sind neun Gebote eingegangen, für die Fläche N-12.3 mit 1000 MW sieben Gebote.

Bieter mit höchster Zahlungsbereitschaft erhält Zuschlag
Alle Bieter pro jeweiliger Fläche haben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgeben und verzichten damit auf eine Förderung. Für diesen Fall sieht das Windenergie-auf-See-Gesetz ein dynamisches Gebotsverfahren vor, um eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote vorzunehmen. Der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält jeweils den Zuschlag. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird softwaregestützt im Wege eines Online-Gebotsverfahrens ermittelt.

Die Erlöse fliessen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleineren Anteil in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

Durchführung des Zuschlagsverfahrens zeitnah geplant
Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens umfasst bis zu 13 Gebotsrunden pro Tag. Die Höhe einer Gebotsstufe beträgt in der Regel 30‘000 €/MW (entsprechend 45 Mio. € für die 1500 MW-Fläche und 30 Mio. € für die 1000 MW-Fläche).

Die deutsche Bundesnetzagentur plant beide Verfahren synchron durchzuführen und am 17. Juni 2024 zu starten. Die Dauer der Verfahren und die Höhe der Zuschlagswerte lassen sich nicht prognostizieren. Im letztjährigen dynamischen Gebotsverfahren hat die Bundesnetzagentur für vier Flächen mit insgesamt 7000 MW Gebote in Höhe von 12.6 Mrd. Euro bezuschlagt (siehe ee-news.ch vom 13.7.24 >>).

Verfahren
Die Zuschläge wird die deutsche Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bekanntgeben. Im dynamischen Gebotsverfahren kommen die auf der Internetseite der Bundesnetzagentur vorab veröffentlichten Regeln zur Anwendung.

Regeln zur Anwendung des Gebotsverfahrens >>

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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