Der aktuelle Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber sieht ein Kernnetz mit rund 9700 Kilometern Leitungen vor, die zu rund 60 % aus umgestellten Leitungen aus dem bestehenden Erdgasnetz und zu 40 % aus Neubauleitungen bestehen. ©Bild: Fnb Gas

Deutschland: Regierung beschliesst Gesetz zur Wasserstoff-Netzplanung und Kernnetz-Finanzierung

(PM) Die deutsche Regierung hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird ein regulatorischer Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoffnetz-Hochlaufs geschaffen, bei dem weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher an ein flächendeckendes, ineinandergreifendes Netz angebunden werden können. Ausserdem werden Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes etabliert, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann.


Parallel dazu haben die Fernleitungsnetzbetreiber ihren Antragsentwurf zur Ausgestaltung des Wasserstoff-Kernnetzes bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Wasserstoffnetz soll privatwirtschaftlich aufgebaut werden
Der Gesetzesentwurf sieht Regelungen zur Finanzierung des Kernnetzes vor. Das Wasserstoff-Kernnetz soll grundsätzlich vollständig über Netzentgelte finanziert und somit privatwirtschaftlich aufgebaut werden. Die Netzentgelte werden gedeckelt, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern. Den künftigen Kernnetzbetreibern wird eine risikoangemessene Verzinsung und subsidiäre Risikoabsicherung des Bundes unter Anrechnung eines Selbstbehalts gewährt. Durch eine zeitliche ‚Entgeltverschiebung‘ tragen spätere Nutzer die Aufbaukosten des Netzes mit, denn sie profitieren ebenfalls von einem auskömmlich dimensionierten Netz und einem gelungenen Hochlauf.

Fortlaufende Netzentwicklungsplanung
Ausserdem Änderungen im EnWG. Mit den neuen Regelungen im EnWG wird es eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff geben. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen erstellen im Rahmen eines integrativen Prozesses künftig alle zwei Jahre einen Szenariorahmen und darauf aufbauend einen integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff.

Der vorgelegte Antragsentwurf der Fernleitungsnetzbetreiber, durch den deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-Standorte angebunden werden sollen, bildet die erste Stufe des Netzhochlaufs. Dieses Kernnetz soll Ausgangspunkt für eine weitere Beschleunigung der Energiewende in Deutschland sein, denn die klimaneutrale Nutzung von Wasserstoff soll die Dekarbonisierung der Industrie entscheidend voranbringen. Das Kernnetz ist die Voraussetzung, um grosse Kwk-Anlagen sowie Gaskraftwerke auf Wasserstoff umzurüsten oder durch neue Wasserstoffkraftwerke zu ersetzen. Mit dem Kernnetz sollen grosse Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so wesentliche Wasserstoff-Standorte, beispielsweise grosse Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden.

Rund 9700 Kilometer Leitungen
Das Kernnetz stellt die Grundlage für eine europäisch integrierte Netzinfrastruktur dar. Der aktuelle Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber sieht ein Kernnetz mit rund 9700 Kilometern Leitungen vor, die zu rund 60 % aus umgestellten Leitungen aus dem bestehenden Erdgasnetz und zu 40 % aus Neubauleitungen bestehen. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten des Kernnetzes betragen rund 100 GW bzw. 87 GW.

Konsultation bis zum 8. Januar 2024
Im nächsten Schritt wird die deutsche Bundesnetzagentur den Antragsentwurf prüfen und eine allgemeine Konsultation durchführen. Betroffene Akteure haben die Möglichkeit, bis zum 8. Januar 2024 Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Die Bundesnetzagentur wird diese Eingänge anhand der festgelegten Kriterien und des Szenarios prüfen. Die finale Genehmigung des Kernnetzes obliegt der Bundesnetzagentur und kann erfolgen, sobald die Fernleitungsnetzbetreiber den formellen Antrag nach Inkrafttreten der ersten Stufe der Wasserstoff-Netzplanung gestellt haben.

Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz >>

Text: Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Bmwk)

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