Gipfelgrat der Bürglen. Bild: Energie Thun AG

Ostgrat der Bürglen. Bild: Energie Thun AG

Morgeten Solar: Erstes alpines Solarprojekt auf dem Morgetenpass bewilligt – Gang vors Verwaltungs- und Bundesgericht noch möglich

(ee-news.ch) Die Morgeten Solar AG hat am 3. Mai 2024 vom Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Gesamtbaubewilligung für ihre geplante alpine Solaranlage am Südhang der Bürglen in der Gemeinde Oberwil im Simmental erhalten. Die Anlage soll mit einer Kapazität von 8,3 MWp und einer erwarteten Jahresproduktion von 12 GWh produzieren. Die Projektpartner sind die Morgetenberggenossenschaft, Thun Solar AG und die Energie Thun AG.


Nach der Einreichung unseres Baugesuches am 25. Oktober 2023 ist ein halbes Jahr vergangen. Das ist nur unwesentlich mehr als die fünf Monate, die im Merkblatt des Kantons Bern vorgesehen sind. Die Gemeinde Oberwil, das Regierungsstatthalteramt und die Fachstellen des Kantons Bern arbeiteten schnell und effizient. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachstellen war anspruchsvoll, jedoch letztendlich zielführend und erfolgreich.

Alle Einsprachen erstinstanzlich abgewiesen
Mit dem Entscheid des Regierungsstatthalteramtes wurden alle eingegangenen Einsprachen gegen das Projekt in erster Instanz abgewiesen. Um mit dem Bau beginnen zu können, benötigt die Morgeten Solar AG sowohl die kantonale Baubewilligung für die Solaranlage, als auch eine eidgenössische Plangenehmigung vom ESTI und BFE für die Leitung und die Trafostation, die in einigen Wochen erwartet wird.

Beschwerde möglich
Gegen die erteilte kantonale Baubewilligung kann noch Beschwerde ans Verwaltungsgericht sowie ans Bundesgericht erhoben werden. Gegen die nachfolgende Plangenehmigung für die Leitungen und die Trafostation kann mit einer Beschwerde das Bundesverwaltungsgericht und ebenfalls das Bundesgericht involviert werden. Die drohenden Beschwerden wären sehr bedauerlich, insbesondere weil das Projekt einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wurde. Mit dem WWF wurde eine Vereinbarung zur Sicherung von Umweltanliegen getroffen, worauf er auf eine Einsprache verzichtet hat.

Verzögerung bringt Mehrkosten
Das Gebiet ist durch einen Steinbruch und nicht mehr genutzte militärische Bauten vorbelastet und keine unberührte Berglandschaft mehr. Die Anlage ist von bewohntem Gebiet praktisch nicht einsehbar sein. Es ist offensichtlich, dass das nationale Interesse vorgehen wird und mögliche Beschwerden ans Verwaltungsgericht einen sehr schweren Stand haben würden. Durch Beschwerden würde nur Zeit verstreichen, was zu Mehrkosten führen würde.

Die Projektpartner der Morgeten Solar AG erwägen, den langfristigen Kauf von alpinem Solarstrom von der Anlage auf der Bürglen auch neuen Partnern zu ermöglichen. Die Thun Solar AG ihrerseits beabsichtigt, dem Publikum eine einfache finanzielle Beteiligung durch die Begebung von Obligationen mit einer Laufzeit von 7 Jahren oder länger anzubieten.

Text: ee-news.ch, Quelle: Thun Energie AG

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