Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen nunmehr ausreichend. Auch werden die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung deutlich vereinfacht.

Deutschland: Förderhöchstgrenze für Bürgerenergieprojekte bei Windenergie an Land wird auf 300‘000 Euro je Projekt erhöht

(PM) Bürgerinnen und Bürger spielen eine wichtige Rolle für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit Bürgerenergieprojekten vor Ort tragen sie wesentlich zur Akzeptanz der Energiewende bei. Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Bmwk) verbessert jetzt seine Förderung von Bürgerenergieprojekten mit einer angepassten Förderrichtlinie ‚Bürgerenergiegesellschaften‘ bei Windenergie an Land zum 1. Juli 2024. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist erfolgt.


Seit seinem Start am 1. Januar 2023 ist es Ziel des Programms, die Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Das Bmwk gewährt mit der Förderrichtlinie eine rückzahlbare Anteilfinanzierung (70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten).

Förderhöchstgrenze auf 300‘000 Euro je Projekt erhöht
Zu den nun umgesetzten Neuerungen gehört, dass das Bmwk die Förderhöchstgrenze auf 300‘000 Euro je Projekt erhöht. Zudem setzt es die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften herab: Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen nunmehr ausreichend. Auch werden die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung deutlich vereinfacht.

Das Förderprogramm wird weiterhin vom deutschen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafaAFA) umgesetzt. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der im jeweiligen Haushaltjahr verfügbaren Haushaltsmittel.

Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger >>

Text: Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Bmwk)

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