Das Kne greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-Photovoltaik dar. ©Bild: Kne

Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden: Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende aktualisiert Leitfaden

(ee-news.ch) DasKompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (Kne) hat die Publikation ‚Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden‘ aktualisiert. Anlass für die Aktualisierung sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der deutschen Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Umweltbundesamt). Danach dürfen die Errichtung und der Betrieb von PV-Anlagen auf entwässerten Moorböden einer Wiedervernässung nicht im Wege stehen.


Landschaftspflegemassnahmen und Vegetationsentwicklung sollen ebenso auf der Fläche möglich sein, wie der bodenschonende und rückstandslose Rückbau der Anlage. Zudem wird erläutert, welche Gutachten beim Netzbetreiber vorgelegt werden müssen, um die EEG-Vergütung für Moor-PV-Anlagen zu erhalten.

Moore erfüllen vielfältige Funktionen
Moore erfüllen in der Landschaft vielfältige Funktionen: Sie binden in naturnahem oder natürlichem Zustand Kohlenstoff bzw. das klimaschädliche Kohlenstoffdioxid (CO2), bieten seltenen Arten sowie spezialisierten Lebensgemeinschaften Lebensräume und leisten einen Beitrag zur Wasserrückhaltung in der Fläche. Als mögliche Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind sie aktuell in der Diskussion.

Diskussions- und Wissensbedarf aufgegriffen
Das Kne greift in der Publikation den Diskussions- und Wissensbedarf auf und stellt Anforderungen an die Umsetzung von Moor-Photovoltaik dar. Warum ist Wiedervernässung unserer Moore notwendig? Was sind die Erfolgsbedingungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf wiedervernässten Moorböden? Welche standortspezifische Technik ist erforderlich? Wie kann der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf wiedervernässten Moorböden naturverträglich gestaltet werden? Diese und weitere Aspekte werden in der Publikation erörtert, um einen Überblick zu verschaffen.

Zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung im Dezember 2022 war im § 37 EEG die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorböden als förderfähig benannt, sofern diese Flächen dauerhaft wiedervernässt würden. Nähere Erläuterungen fehlten zunächst. Anlass für die Aktualisierung der Publikation sind die im Juli 2023 festgelegten Anforderungen der deutschen Bundesnetzagentur (in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Umweltbundesamt).

Photovoltaik auf wiedervernässten Moorböden – eine neue Flächenkulisse im EEG 2023 >>

Text: Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende Kne

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