Die AG Balkonkraftwerk über innit.it ein Petition gestartet, um erneut an die Umsetzungsversprechen für die Privilegierung, nicht nur von Bundeskanzler Scholz, zu erinnern und den Druck auf eine schnelle Verabschiedung zu erhöhen. Bild. AG Balkonkraftwerk

Deutschland: AG Balkonkraftwerk startet Petition zur Umsetzung des Rechts auf Solar

(PM) 2023 hatten in Deutschland über 100‘000 Bürger:innen im Rahmen einer Bundestags-Petition (146290) u.a. ein Anrecht auf die Nutzung von Steckersolargeräten in Miet- und Eigentumswohnungen gefordert. Obwohl der entsprechende Gesetzesentwurf seit über einem Jahr vorliegt, ist noch keine Umsetzung erfolgt. Ein breites Bündnis um die ehemaligen Petenten der AG Balkonkraftwerk fordert nun dazu auf, dies und mehr endlich umzusetzen.


Bereits vor über einem Jahr wurde im Nachgang der erfolgreichen Balkonsolar-Petition beim Deutschen Bundestag ein Entwurf des Justizministeriums für die Privilegierung von Steckersolargeräten in Miet- und Wohneigentumsrecht öffentlich. Das Bundeskabinett einigte sich im September auf den Wortlaut und übergab das Gesetzesvorhaben zur Stellungnahme an den Bundesrat.

“Privilegierten Massnahmen” im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Fachausschüsse des Bundesrats hatten in in ihren Empfehlungen (BT Drucksache 508/1/23 zu der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2023) vorgeschlagen, alle Formen von Solar, nicht nur Steckersolargeräte, in die Liste der sogenannten “privilegierten Massnahmen” im Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufzunehmen. Das sind Massnahmen, auf die man als Mieter:in ein Recht hat und die auch die Wohnungseigentümergemeinschaft den Eigentümern nicht verbieten kann.

Funkstille nach Anhörung im Februar 2024
"Im Februar 2024 gab es zu dem Gesetz eine Anhörung im deutschen Bundestag, die überwiegende Mehrheit der Expertinnen und Experten war für das Recht auch Solar, nicht nur am Balkon.”, erinnert sich die Vorsitzende des Balkon.Solar e.V. Simone Herpich, die auch als Expertin der AG Balkonkraftwerk vor Ort war.

“Doch seither tat sich nichts. Das bereits in den Bundestag eingebrachte Gesetz steckt fest. Wohl an einem Dissens zwischen FDP und SPD und zum Teil auch an sachfremden Disputen. So will die FDP wohl ein Recht auf virtuelle Eigentümerversammlungen, die SPD ein Recht auf hybride Treffen. Die FDP nur ein Recht auf Solar am Balkon, während die SPD alle Solaranlangen, auch die auf dem Dach, privilegieren will.”, erklärt Sebastian Müller, ebenfalls Vorstand beim Balkon.Solar e.V.

Breites Bündnis von Organisationen und Initiativen
Gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Organisationen und Initiativen, etwa der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarförderverein, der naturstrom AG und Greenplanet Energy, hat nun die AG Balkonkraftwerk am Mittwoch, den 12. Juni nochmals an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP appelliert, hier endlich eine Einigung herbeizuführen.

Neue Petition
Nach Veröffentlichung des Briefs gab es viel Zuspruch und Interesse von Bürger:innen, sich an dem Appell zu beteiligen. Deshalb hat die AG Balkonkraftwerk nun über die gemeinnützige Plattform innit.it ein Petition gestartet, um erneut an die Umsetzungsversprechen für die Privilegierung, nicht nur von Bundeskanzler Scholz, zu erinnern und den Druck auf eine schnelle Verabschiedung zu erhöhen.

Text: AG Balkonkraftwerk

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