Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Wir freuen uns, dass unsere Entscheidung zum Stromnetzausbau vor Gericht Bestand hat. […] Das ist eine gute Nachricht für den beschleunigten Ausbau der Stromnetze.“

Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss der deutschen Bundesnetzagentur abgewiesen

(PM) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zum ersten Mal über einen Planfeststellungsbeschluss der deutschen Bundesnetzagentur entschieden und die Klagen gegen diesen abgewiesen. Zwei hessische Gemeinden hatten gegen den erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt A1 des Leitungsvorhabens Nr. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (Ultranet) geklagt.


Ultranet ist eine von den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und Transnet BW geplante Gleichstromleitung von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Streitgegenstand war vorliegend der Abschnitt A1 von Punkt Ried nach Punkt Wallstadt.

Entscheidung ist rechtskräftig
Die Klägerinnen hatten eine Vielzahl von Gründen angeführt, weshalb der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig sei. So sei bereits keine Planrechtfertigung nach dem Bundesbedarfsplangesetz gegeben und gegen zwingendes Immissionsschutzrecht verstossen worden. Auch seien die kommunale Planungshoheit und das zivilrechtliche Grundeigentum der Gemeinden fehlerhaft abgewogen worden. Ebenso sei die Alternativenprüfung fehlerhaft gewesen. Dem ist das Bundesverwaltungsgericht im Ergebnis nicht gefolgt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Gute Nachricht für den Ausbau der Stromnetze
„Wir freuen uns, dass unsere Entscheidung zum Stromnetzausbau vor Gericht Bestand hat. Das Gericht klärt gleichzeitig einige wichtige Fragen für zukünftige Verfahren der Bundesnetzagentur. Das ist eine gute Nachricht für den beschleunigten Ausbau der Stromnetze,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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